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DTC-Gutachten

Umbaubedingungen

Hosenträgergurt mit originalen Sitzen

Beim Einbau eines H-Gurtes ist darauf zu achten, dass die Gurte an den originalen Verankerungen mitverschraubt werden. Im Moment ist es noch so, dass das Strassenverkehrsamt einen solchen Einbau nicht abnehmen kann, weil meistens der Schultergurt nicht korrekt eingebaut wird. Aus diesem Grund fordert das Amt in den meisten Fällen ein Gutachten des Dynamic Test Center (DTC). Mit diesem Gutachten kann der Gurt beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.
Der originale Dreipunkt-Gurt bleibt funktionsfähig. Bitte achten Sie dementsprechend darauf, den H-Gurt nur auf abgesperrten Strecken zu benutzen.

Wir arbeiten zurzeit an einer Lösung mit dem DTC und der Firma Schroth, damit künftig für gewisse Fahrzeugtypen Gurte mit Gutachten erworben werden können.

Hosenträgergurt mit nicht originalen Sitzen

Durch den Ausbau des Originalsitzes ist meistens auch das Gurtschloss innen mitausgebaut. Hier entsteht somit eine komplette Änderung des inneren Gurtverankerungspunktes.
Dieser Punkt muss mit einem neu geschaffenen Verankerungspunkt an der richtigen Stelle realisiert werden.
Da diese Änderung für das Strassenverkehrsamt eine zu komplexe Angelegenheit ist, verlangt das Amt ein Gutachten vom Dynamic Test Center (DTC).
Mit diesem Gutachten können Sie den Gurt beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen.